zu einem Regelungsvorschlag des BMJV zur Abgrenzung nichtkommerzieller Kommunikation zur Information und Meinungsbildung von geschäftlichen Handlungen
Der VGU berichtete bereits im Juni 2019 über die beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stattgefundene Podiumsdiskussion vom 11.06.2019, wo es im Kern um die Fragestellung ging, ob Produktdarstellungen und –beurteilungen von Influecern in Onlinemedien als Werbung zu kennzeichnen sind.
Dem VGU wurde nunmehr die Möglichkeit eingeräumt zu einem Regelungsvorschlag des BMJV zur Abgrenzung nichtkommerzieller Kommunikation zur Information und Meinungsbildung von geschäftlichen Handlungen Stellung zu nehmen. Der Regelungsvorschlag des BMJV kann unter dem Link https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Regelungsvorschlag_Influenzer.pdf;jsessionid=93FC82ABFD908032FCD83D96A739E1A7.1_cid324?__blob=publicationFile&v=1 abgerufen werden.
Die Stellungnahme des VGU zum Regelungsvorschlag kann unter folgendem Link abgerufen werden
https://www.vgu-koeln.de/wp-content/uploads/2020/03/20200305122840.pdf