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Abgemahnt?

 

Bei einer erfolgten Abmahnung geht nicht gleich die Welt unter… aber… sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich beraten zu lassen, sei es durch eine entsprechende Organisation, der Sie allerdings in der Regel als Mitglied angehören müssen, oder durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

 

Was ist eine Abmahnung?

In den meisten Fällen erfolgt die Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes zunächst durch eine sog. Abmahnung. Unter einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist die formale Aufforderung zu verstehen, eine bestimmte geschäftliche Handlung oder ein bestimmtes Verhalten im Geschäftsverkehr zu unterlassen. Die Abmahnung ist vom Gesetzgeber als im Vergleich zu einer sofortigen Anrufung des Gerichts „sanftes Mittel“ vorgesehen. Denn mit der Abmahnung wird der Abgemahnte zunächst nur auf den Verstoß hingewiesen und aufgefordert das wettbewerbsrechtliche Fehlverhalten einzustellen bzw. zu unterlassen. Da stets die Wiederholungsgefahr eines etwaigen erneuten Verstoßes auszuräumen ist, wird zudem vom Abgemahnten gefordert, eine sog. strafbewehrte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen zu unterzeichnen. Die sog. Vertragsstrafe fällt natürlich nicht mit Unterzeichnung der Unterlassungs-Verpflichtungserklärung an, sondern erst dann, wenn gegen diese Unterlassungs-Verpflichtungserklärung verstoßen wird. Die im Zusammenhang mit einer solchen Abmahnung entstehenden Kosten machen lediglich einen Bruchteil der mit einem gerichtlichen Verfahren entstehenden Kosten aus.

Betrachten Sie daher bitte eine Abmahnung nicht als Strafe, sondern als potentielle Chance. Eine geforderte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung sollte von Ihnen allerdings nicht unreflektiert abgegeben werden, da Formulierungsfehler erhebliche Konsequenzen haben können. Lassen Sie sich daher kompetent beraten!