VGU - Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.

Dopingfreie Lebensmittel - Gibt es so etwas?

Doping ist ein Thema, das längst über den Profisport hinausgeht und im Breitensport angekommen ist. Wer bewusst dopt, gehört bestraft. Wer allerdings ungewollt dopingrelevante Substanzen zu sich nimmt und deswegen positiv getestet wird, ist ein Opfer. Das Spektrum an dopingrelevanten Substanzen ist breit. Viele Stoffe kommen alltäglich in der Natur vor. Die in gewissem Umfang erfolgte Legalisierung des Hanfanbaus hat bereits dazu geführt, dass Pflanzenbestandteile mit Wirkstoffanteilen auf nahegelegene Lebensmittelanbauflächen übersprangen und dann in den aus den betreffenden Lebensmittelpflanzen hergestellten Lebensmittels enthalten waren. Gerade auch im Bereich der bei Sportlern beliebten Nahrungsergänzungsmitteln bestehen für sie Risiken, die sie ggf. vor dem Erwerb des betreffenden Produkts zurückschrecken lassen. Das macht es interessant für den Anbieter, dem Sportler diese Sorge zu nehmen.

Der VGU hatte sich jüngste mit einem Fall zu befassen, in dem ein Anbieter damit warb, dass sein Produkt „dopingfrei“ sei. Der VGU sah dies als irreführend an, weil der Verbraucher dem entnehmen musste, dass in dem Produkt mit Sicherheit keine dopingrelevanten Substanzen enthalten sind. Eine solche Dopingfreiheit kann es jedoch nicht geben, weil gewisse Verunreinigungen, die im Einzelfall immer bestehen können, auch immer mit Substanzen erfolgen können, die eine Dopingrelevanz entfalten. Das kann bei den Rohstoffen passieren. Die Kontaminierung kann aber ebenso bei der Verarbeitung, der Verpackung, dem Transport etc. geschehen. Bereits geringste Mengen, die gesundheitlich bzw. für die Verkehrsfähigkeit des Produkts keine Rolle spielen, können im Rahmen von Dopingkontrollen gleichwohl durchaus schon relevant sein. Dementsprechend nahm der VGU den betreffenden Anbieter wegen dieser werblichen Ankündigung auf Unterlassung in Anspruch. Hierauf gab er im Prozess eine strafbewehrte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung ab. Im Rahmen der gleichwohl noch zu treffenden Kostenentscheidung schloss sich das Landgericht Berlin allerdings der Auffassung des VGU an.

Die Entscheidung des LG Berlin finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.vgu-koeln.de/site/assets/files/1072/beschluss_lg_berlin.pdf