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mit mehr Fairness im Wettbewerb

 

Vereinshistorie // Vom Mut und Weitblick Kölner Kaufleute

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe (im folgenden VGU) wurde im Jahre 1885 von Kölner Kaufleuten gegründet.

Nachdem am 01.01.1900 das „Bürgerliche Gesetzbuch“ (BGB) in Kraft getreten und das Vereinsrecht erstmals einheitlich für das ganze damalige Reichsgebiet geregelt war, konnte der VGU am 23.04.1903 in das Vereinsregister eingetragen werden und den Zusatz „e. V.“ tragen.

Im Jahre 1909 trat das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) in Kraft. Seither ist der Tätigkeitsbereich des VGU in der Satzung nicht mehr kasuistisch geregelt sondern wie folgt festgelegt: „Der Verein bezweckt die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes und sonstiger Missstände in Handel und Gewerbe“.

Mit diesem breiten Spektrum des Tätigkeitsfeldes wurde nicht zuletzt dem Grundgedanken des Gesetzgebers Rechnung getragen, nunmehr neben der Individualklage auch die Verbandsklagebefugnis in das UWG einzuführen, da es im öffentlichen Interesse liegt, die Verfolgung von Auswüchsen im Wettbewerb nicht dem Belieben der Betroffenen oder Konkurrenten zu überlassen, sondern ihnen durch eine besondere Gruppe, nämlich den Verbänden, entgegenzutreten, die zugleich eine anonymisierende Funktion wahrnehmen, damit Mitbewerber untereinander nicht offen in Wettbewerbsstreitigkeiten eintreten müssen. Denn mit einem offenen Angriff riskiert der Kaufmann Gegenangriffe, die ihm erspart bleiben sollen.

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