VGU - Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe (im folgenden VGU) wurde im Jahre 1885 von Kölner Kaufleuten gegründet.

Nachdem am 01.01.1900 das „Bürgerliche Gesetzbuch“ (BGB) in Kraft getreten und das Vereinsrecht erstmals einheitlich für das ganze damalige Reichsgebiet geregelt war, konnte der VGU am 23.04.1903 in das Vereinsregister eingetragen werden und den Zusatz „e. V.“ tragen.

Im Jahre 1909 trat das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) in Kraft. Seither ist der Tätigkeitsbereich des VGU in der Satzung nicht mehr kasuistisch geregelt sondern wie folgt festgelegt: „Der Verein bezweckt die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes und sonstiger Missstände in Handel und Gewerbe“.

Mit diesem breiten Spektrum des Tätigkeitsfeldes wurde nicht zuletzt dem Grundgedanken des Gesetzgebers Rechnung getragen, nunmehr neben der Individualklage auch die Verbandsklagebefugnis in das UWG einzuführen, da es im öffentlichen Interesse liegt, die Verfolgung von Auswüchsen im Wettbewerb nicht dem Belieben der Betroffenen oder Konkurrenten zu überlassen, sondern ihnen durch eine besondere Gruppe, nämlich den Verbänden, entgegenzutreten, die zugleich eine anonymisierende Funktion wahrnehmen, damit Mitbewerber untereinander nicht offen in Wettbewerbsstreitigkeiten eintreten müssen. Denn mit einem offenen Angriff riskiert der Kaufmann Gegenangriffe, die ihm erspart bleiben sollen.

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Irreführende Werbung für Alpakasocken mit angeblich „100 %“ Alpakawolle

Ein Onlinehändler bewarb auf der Verkaufsplattform Amazon Alpakasocken hervorgehoben und mehrfach mit dem Hinweis, dass die Socken zu 100 % aus Alpakawolle bestünden. Auch das Produkt selber war so gekennzeichnet. Der VGU wurde beschwerdeführend darauf aufmerksam gemacht, dass der Alpakawollanteil…

28.04.2025

OLG München entscheidet über die Zurechenbarkeit von Angaben in Kundenrezensionen

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Himalaya Salz

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LG Berlin fordert Aufklärung schon in der Werbung … In einem vom VGU angestrengten Verfahren hat das Landgericht Berlin eine Werbung mit dem werblichen Hinweis „Audio Goldenes Ohr 2019 1. Platz in der Kategorie Standboxen bis 1.000,- EUR“ verboten, weil dort nicht angegeben wurde, dass es sich bei…

14.05.2021

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OLG München sieht einen weiten Anwendungsbereich der Rechtsprechung des BGH zur Notwendigkeit der Fundstellenangabe bzw. der Information des Verbrauchers über die Test-/Prüfkriterien … In einem vom VGU geführten Verfahren stand die Frage zur Entscheidung, ob die strengen Anforderungen auch bei der…

26.04.2021

Eine Schallzahnbürste ist keine Ultraschallzahnbürste

Elektrische Zahnbürsten sind immer weiter auf dem Vormarsch, mit unterschiedlichen Technologien. Die in der Regel teuersten Geräte setzen zur Zahnreinigung eine Ultraschalltechnologie ein. Von Ultraschall spricht man bei einer Frequenz von oberhalb von 16kHz. Das entspricht knapp einer Millionen…

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